Papierkorb statt Bestsellerliste
Über Freuden und Leiden heutiger Schriftsteller
Was Anfänger falsch machen
von Ernst Probst
Unzählige Männer und Frauen träumen davon, einmal als Autor eines
Sachbuches, Romans oder Gedichtbandes gefeiert zu werden, doch ihr Wunsch geht
selten in Erfüllung. Entweder fehlt die Ausdauer, jahrelang fast jeden
Tag stundenlang am Manuskript zu arbeiten, oder es findet sich kein Verlag,
der sich für die angebotene Buchidee begeistert. Wer es dennoch schafft,
hat manchmal an seinem Erstlingswerk wenig Freude, wenn die Medien, die Buchhändler
und die Leser davon keine Notiz nehmen und der wirtschaftliche Erfolg ausbleibt.
Die Suche nach einem Verlag, der ein Buchprojekt realisieren soll, kann sich
für einen unbekannten Autor sehr nervenaufreibend und enttäuschend
gestalten. Die Lektoren und Marketingleute der Verlage greifen nämlich
am liebsten auf Schriftsteller zurück, die sich bereits einen Namen gemacht
haben oder die im Bereich der Kunst, Medien, Wissenschaft oder Politik einen
guten Ruf genießen. Favoriten sind Stars, die ihre Memoiren schreiben,
oder Fernsehleute, die fast jeder vom Bildschirm her kennt. Der Münchener
Literaturagent Michael Meller rät jedem Neuling in der Branche, er solle
sein Manuskript nicht unverlangt an Lektorate oder Literaturagenten senden.
Besser sei es, zuerst anzurufen, seine Buchidee knapp mündlich vorzutragen
und zu fragen, ob er sein Exposé und eine Leseprobe seinem Gesprächspartner
schicken dürfe. In diesem Fall könne sich nämlich der Autor anschließend
brieflich an eine bestimmte Person wenden und sich auf das Telefongespräch
beziehen. Schlechte Erfolgschancen haben - laut Michael Meller - jene Autoren/innen,
die ihr ganzes Manuskript unverlangt abschicken und ihren Begleitbrief mit der
Anrede "Sehr geehrte Damen und Herren" beginnen.
Die Leseprobe sollte drei Kapitel oder etwa 50 Manuskriptseiten mit je 30 Zeilen
zu je 60 Anschlägen im Schriftgrad zwölf Punkt umfassen. Es empfiehlt
sich, im Begleitbrief zu erwähnen, was die übrigen Kapitel enthalten.
Fast immer in den Papierkorb wandern - so Michael Meller - bei vielen Verlagen
alle Manuskripte, die ohne Rückporto eingereicht wurden. Verpönt sind
auch komplett fertige und bereits gebundene Manuskripte. Ein solcher Text ist
nämlich unhandlich und liegt schwer in der Hand, wenn man aus Zeitnot nur
einige Seiten schnell prüfen will.
Ein Anfänger sollte nach Ansicht des Münchener Literaturagenten nie
ein Buchmanuskript vollenden, ohne Gewißheit darüber zu haben, ob
sich der enorme Aufwand an Zeit und Geld jemals lohnt. Erst nach der schriftliche
Zusage eines Verlages über die Veröffentlichung könnte man getrost
monate- und nicht selten jahrelang seinen Text schreiben.
Im Gegensatz zu Romanen und Gedichtbänden entstehen vor allem bei Sachbüchern
meistens erhebliche Kosten für die Recherchen: Je nach Stoff sind mehr
oder weniger Reisen, Fachliteratur, Porto sowie Telefon- und Internetgebühren
erforderlich. Nur wenige Autoren in spe wissen, daß sie sich die Suche
nach einem Verlag sehr erleichtern können, wenn sie einen Literaturagenten
engagieren. Dieser kann nämlich ebensogut wie ein Lektor die Qualität
eines Manuskriptes beurteilen. Meistens ist der Literaturagent ein ehemaliger
Lektor oder - wie der erwähnte Michael Meller in München, - ein früherer
Verlagsmanager. Der Literaturagent kennt Verlage, die für das vorliegende
Thema in Frage kommen und schickt ihnen ein Exposé mitsamt Leseprobe
zu. Für diese Mühe muß der Möchtegern-Autor vorab nichts
bezahlen. Der Lohn des Literaturagenten besteht nämlich darin, bei Abschluß
eines Vertrages zwischen Verlag und Autor eine Provision in Höhe von meistens
15 Prozent zu erhalten, die von den Honoraren des Schriftstellers abgezogen
wird. Da Literaturagenten in der Regel gute Verträge für ihre Kunden
aushandeln, ist der Abzug der Provision vom Erlös des Autors leicht zu
verschmerzen.
Vorteilhaft ist die Einschaltung eines Literaturagenten auch aus anderen Gründen:
Er kennt bestens die Fallstricke, die in Verträgen für Buchautoren
enthalten sind, und wird seinen Klienten vor finanziellem Schaden bewahren.
Seriöse Verlage bieten ihren Autoren einen Vertrag an, der pro verkauftem
Exemplar ein Honorar mit einem bestimmten Anteil vom Ladenpreis vorsieht. Bei
Romanen winken 10 bis 13 Prozent, bei Sachbüchern wegen den durch die Abbildungen
verursachten höheren Herstellungskosten 7,5 bis 12,5 Prozent und bei Kinderbüchern
6 bis 10 Prozent. Außerdem zahlen die Verlage bei Vertragsabschluß
einen Vorschuß, verpflichten sich, auf ihre Kosten die erforderlichen
Abbildungen zu beschaffen, übernehmen etwaige Beraterhonorare und stellen
nach Erscheinen 10 bis 30 kostenlose Belegexemplare zur Verfügung. Auch
die meistens bescheiden ausfallenden Honorare für Lizenzausgaben werden
von vorneherein geregelt. Dabei sollte der Nebenrechtserlös zugunsten des
Autors nicht weniger als 50 Prozent betragen.
Mit einem derartigen Vertrag in der Hand kann sich der Autor sein Honorar leicht
ausrechnen. Bei einer Startauflage von 5000 Exemplaren, einem Ladenpreis von
40 Mark und einem Honorar von 10 Prozent pro verkauftem Exemplar zum Beispiel
winkt ihm beim Verkauf der ersten Auflage ein Gesamterlös von etwa 20000
DM, den er - nach Abzug seiner Kosten - versteuern muß. Bei Einschaltung
eines Literaturagenten wird noch dessen Honorar abgezogen.
Reichtümer kann man also beim Buchschreiben meistens nicht anhäufen.
Jemand, der beispielsweise drei Jahre an einem Sachbuch schreibt und dafür
20000 DM für die Recherchen ausgegeben hat, arbeitet bei einem Gesamthonorar
in derselben Höhe umsonst. Er schreibt erst ab der zweiten Auflage schwarze
Zahlen.
Als Achillesferse für den Erstautor können sich die Kosten für
die Beschaffung der Abbildungen für ein Buch erweisen. Wenn er beispielsweise
auf seine Rechnung Hunderte von Zeichnungen oder Fotos bezahlen muß, kann
sein ganzes Honorar dadurch verschlungen werden oder sogar ein Verlust entstehen.
Besonders übel kann es einem unbekannten Autor ergehen, der einen Vertrag
mit einem Verlag abschließt, der für die Veröffentlichung seines
Buches einen Zuschuß für die Herstellungskosten fordert. Solche Verträge
locken zuweilen mit einem Honorar von 30 Prozent pro verkauftem Exemplar - statt
der sonst üblichen zehn Prozent - und wirken auf den ersten Blick sehr
vielversprechend. Kürzlich berichtete das Literaturcafe im Internet mit
der Adresse http://www.literaturcafe.de
über folgenden Mitleid erregenden Fall:
Ein Lyriker schloß mit einem Verlag einen Vertrag über die Herausgabe
von tausend gebundenen Lyrikbändchen zum Ladenpreis von 39,80 DM ab, zahlte
7000 DM Zuschuß zu den Herstellungskosten von knapp 25000 DM und sollte
pro verkauftem Exemplar ein Honorar von 30 Prozent erhalten. Dieses Angebot
erschien dem Lyriker verlockend, weil nach dem Verkauf der ersten Auflage rechnerisch
ein Gewinn von fast 5000 DM übrigbleiben würde. Doch es kam ganz anders:
Der Autor erhielt zwar die ihm versprochenen 30 Freiexemplare, aber keine einzige
Buchhandlung bot sein Werk ihren Kunden an, und keine Zeitung nahm davon in
Form einer Besprechung Notiz. Vier Monate nach dem Erscheinen des Lyrikbändchens
teilte der Verlag dem Autor mit, bedauerlicherweise laufe der Verkauf entgegen
den Erwartungen sehr schlecht. Sollte in den nächsten Monaten keine Besserung
eintreten, müsse man leider die restlichen Bücher einstampfen, da
der Verlag die Kosten der Lagerhaltung nicht mehr länger finanzieren könne.
Der Autor könne jedoch die Restauflage zu den Selbstkosten von nochmals
7000 DM erwerben. Weil der Lyriker sein schönes Buch nicht als Altpapier
enden sehen wollte, erwarb er 950 Exemplare, die seitdem in seinem Keller liegen
und verstauben. All seine Versuche, sein Buch bei einigen Buchhandlungen persönlich
vorzustellen, endeten deprimierend. Eine von ihm angesprochene Buchhändlerin
sagte ihm unverblümt: "Wer soll denn das Buch kaufen, wenn es niemand
kennt?"
Die von dem verzweifelten Autor zwecks Besprechung an die lokale und überregionale
Presse verschickten Exemplare harren noch heute einer
Rezension. Das Literaturcafe empfiehlt potentiellen Schriftstellern, sie sollten
alle Verlagsangebote ablehnen, die versteckt oder offen einen Zuschuß
fordern. Denn seriöse Verlage verlangten keine Zuzahlungen des Autors.
Auch Angebote, von Lektoraten oder Agenturen, die die Vermittlung an einen Verlag
in Aussicht stellen, wenn ein Text honorarpflichtig überarbeitet wird,
sollte man nicht annehmen.
Wer trotz dieser Warnungen dazu bereit ist, einen Zuschuß zu den Herstellungskosten
seines Buches zu zahlen, müsse wissen, daß ein Werk ohne Werbung
und Vertriebswege keine Aussicht auf den Verkauf habe, warnt das Literaturcafe.
Die Zuteilung einer ISBN-Nummer oder ein Eintrag im Verzeichnis der lieferbaren
Bücher (VIB) helfe wenig. Wenn jemand trotz aller Risiken den Wunsch habe,
sein eigenes Buch zu veröffentlichen, sollte er sich alternativ an eine
Druckerei wenden und die Veröffentlichung im Eigenverlag erwägen,
rät das Literaturcafe. Die Kosten hierfür seien oftmals nicht höher
als die bei Verlagen, die einen Zuschuß zu den Herstellungskosten verlangen.
Ein Herausgeber habe in diesem Fall mehr Einfluß auf die Gestaltung, wenngleich
auch mehr Arbeits- und Zeitaufwand. Jemand, der auf eigene Rechnung sein Werk
publiziert, kann natürlich selbst die Höhe der Auflage und des Verkaufspreises,
die Maße des Papierformates, den Umfang an Seiten, die Wahl der Schriftarten,
die Zahl und Größe der Abbildungen, die Gestaltung der Seiten und
des Umschlages sowie über den Wortlaut des Buchtitels entscheiden.
Die Verlage lassen sich in dieser Hinsicht nicht dreinreden. Schon mancher Autor
hielt sein Buch in der Hand und konnte sich mit dessen Ausstattung nicht anfreunden.
Außerdem gibt es bei einem selbst herausgebrachten Buch keine willkürlichen
Eingriffe des Lektors, der vielfach über Formulierungen das letzte Wort
hat.
Doch die Herausgabe eines Buches im Eigenverlag birgt ebenfalls ihre Tücken.
Einerseits nehmen die Buchhandlungen die im Eigenverlag erschienen Werke fast
nie in ihr Angebot. Andererseits besprechen die Kritiker in den Zeitungs-, Zeitschriften-,
Rundfunk- und Femsehredaktonen diese Erzeugnisse nur ausnahmsweise, weil sie
in dem schlechten Ruf stehen, sie stammten aus keinem ernstzunehmenden Verlag
und seien nicht ordentlich produziert und lektoriert worden.
Nicht von den Buchhändlern, den Medien und den Lesern beachtet zu werden,
ist aber auch das traurige Schicksal unzähliger Bücher aus der Flut
von Neuerscheinungen renommierter Verlage. Denn Buchhändler können
ihren Kunden lediglich eine kleine Auswahl der Neuheiten präsentieren.
Kritiker vermögen nur einen kleinen Bruchteil der neuen Bücher einer
Saison zu lesen und vorzustellen. Und die Leser wissen nichts von lesenswerten
Werken, die totgeschwiegen werden. Die unerwähnten Titel bleiben schwer
wie Blei in den Lagern der Verlage und Großhändler sowie in den Regalen
der Buchhandlungen liegen. Wenn ein Buch innerhalb einiger Monate kaum Käufer
findet, ist sein Schicksal meistens besiegelt, weil für die neue Ware Platz
benötigt wird. Ein Ladenhüter wird verramscht oder eingestampft. Bittere
Zeiten für den Autor, der bis dahin vom Bestseller träumte! Natürlich
geht manchmal auch der Wunschtraum eines frischgebackenen Autors in Erfüllung,
wenn zum Beispiel sein Erstlingswerk zum Ladenpreis von 40 DM mehrere Auflagen
von ingesamt über 125000 Exemplaren erreicht, ein Honorar von etwa 500000
DM einbringt und sich die Medien um Interviews mit ihm reißen. Ein Neuling
in der schreibenden Zunft, der nach einem solchen Anfangserfolg seinen relativ
sicheren Arbeitsplatz aufgeben und hauptberuflich schriftstellerisch tätig
werden will, sollte dies lieber nicht tun. Denn schon das zweite Buch kann statt
eines Bestsellers zum Flop werden. Nur ganz wenige Autoren/innen können
allein vom Erlös ihrer Bücher leben. Laut einer Statistik der UNESCO
ist dies lediglich 0,03 Prozent der Schriftsteller/innen vergönnt.
©2000 - Ernst
Probst
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